Erdbestattung

Reihengräber

Sterbevorsorge

Reihengrabstätten sind Einzelgräber für Erd- oder Urnenbestattungen, die in geschlossenen Grabfeldern der Reihe nach belegt werden. Für ein Reihengrab wird das Nutzungsrecht nur für die Dauer der Ruhefrist vergeben und kann darüber hinaus zeitlich nicht verlängert werden. Die Reihefolge und die genaue Grablage werden von der Friedhofsverwaltung festgelegt.

Wahlgrabstätten

Wahlgrabstätten sind ein- oder mehrstellige Grabstätten für Erd- oder Urnenbeisetzungen, an denen auf Antrag das Nutzungsrecht verliehen wird. Die Lage und die Anzahl der Grabstellen werden im Einvernehmen mit den Angehörigen bestimmt. Man unterscheidet zwischen Einzeltiefgräbern und Doppelwahlgräbern.

 

Sterbevorsorge

In einem Einzeltiefgrab sind zwei Erdbestattungen und vier Urnenbeisetzungen, in einem Doppelwahlgrab sind vier Erdbestattungen und acht Urnenbeisetzungen möglich.

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit das Nutzungsrecht zu verlängern. Im Falle einer Beisetzung muss das Nutzungsrecht für die Dauer der Ruhefrist noch bestehen. Dies bedeutet, dass das Nutzungsrecht gegebenenfalls um die fehlenden Jahre verlängert werden muss.

 

Anonyme Grabstätten Anonyme Grabstätten sind Reihengrabstätten für Erd- oder Urnenbestattungen, die als Rasengräber angelegt sind und ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung gepflegt werden.